Ganzheitliche Pferdetherapie

Sabrina Wenzel

rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Sabrina Wenzel- Masterson Method® – Körperarbeit und Mykotherapie für Pferde

§ 1 Anwendungsbereich
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Sabrina Wenzel- Masterson Method® – Körperarbeit und Mykotherapie für Pferde und dem Auftraggeber des jeweiligen Behandlungsvertrages.
Als Tierhalter im Sinne dieser AGB gelten Tierbesitzer, Tiereigentümer sowie sonstige zur Verfügung über das Tier berechtigte Personen.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

§ 2 Behandlungsvertrag
1.
Ein Behandlungsvertrag kommt zustande, sobald der Tierhalter das Angebot der Therapeutin annimmt und einen Termin vereinbart – unabhängig davon, ob dies mündlich, telefonisch oder schriftlich (z. B. per E-Mail, WhatsApp, SMS oder Online-Terminbuchungstool) erfolgt.
Mit Terminvereinbarung gelten die jeweils aktuellen AGB als akzeptiert.
Vereinbarte Termine sind verbindlich und verpflichten zur Zahlung des vereinbarten Honorars gemäß der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste.
2.
Die Therapeutin kann das Vertragsverhältnis jederzeit durch einseitige Kündigung,
insbesondere in folgenden Fällen, beenden:
Ein Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Therapeutin ist nicht
gewährleistet;
Die Therapeutin stellt fest, dass die Beschwerden des Pferdes aufgrund ihrer
Qualifikation oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandelt werden können oder dürfen;
Die Therapeutin stellt fest, dass die Behandlung sie in Gewissenskonflikte
bringen könnte
Uneinigkeit über die für das jeweilige Pferd anzuwendenden Diagnose- und
Therapiemethoden.
In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bestehen.
Ein Heilversprechen wird ausdrücklich nicht gegeben. Der Behandlungserfolg hängt maßgeblich von der Mitwirkung des Tierhalters ab.
3.
Terminabsagen:
Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden im Voraus während der Öffnungszeiten abgesagt werden.
Erfolgt keine rechtzeitige Absage, wird der Termin vollständig in Rechnung gestellt.
Als rechtzeitig gilt eine Absage nur innerhalb der Öffnungszeiten (Montag–Freitag, 09:00–18:00 Uhr)
Absagen an Wochenenden oder Feiertagen für den darauffolgenden Werktag gelten als nicht fristgerecht.
Die Therapeutin behält sich vor, Termine aus wichtigen Gründen zu verschieben. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten.
Witterungsbedingte Umstände (z. B. Regen oder Unbenutzbarkeit des Reitplatzes) berechtigen nicht zur kostenfreien Absage eines Termins.
In solchen Fällen findet die vereinbarte Leistung in angepasster Form statt.
3 a
Abbruch laufender Termine durch den Kunden:
Wird ein bereits begonnener Termin nach Durchführung der Anamnese oder während der Behandlung auf Wunsch des Tierhalters abgebrochen, gilt die vereinbarte Leistung als begonnen und wird vollständig in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung besteht nicht.

§ 3 Dienstleistungen
1.
Die Therapeutin erbringt ihre Dienstleistungen durch Anamnese und Behandlung des vorgestellten Pferdes und entsprechende Dokumentation. Die konkrete
Vorgehensweise wird individuell auf das vorgestellte Pferd abgestimmt.
2.
Die Wahl der Therapie- und Diagnosemethoden obliegt der Therapeutin. Sie entscheidet nach fachlicher Einschätzung und nach bestem Wissen und Gewissen.
3.
Die Behandlung der Therapeutin ist keine tierärztliche Behandlung. Sie wird nur solche Methoden anwenden, die nicht einer ärztlichen Tätigkeit vorbehalten sind.
4.
Ein Erfolg der Behandlung wird nicht geschuldet.

§ 4 Informationspflichten / Mitwirkungspflicht des Tierhalters:
1.
Der Tierhalter ist verpflichtet, vor Beginn der Behandlung alle relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben, insbesondere zu:
Vorerkrankungen
Verletzungen
tierärztlichen Diagnosen
aktuellen Medikamenten
Diese Informationen sind Grundlage für eine sichere und fachgerechte Behandlung.
2.
Die Therapeutin weist darauf hin, dass durch von ihr empfohlene Maßnahmen außerhalb der Behandlungszeiten der Behandlungserfolg deutlich verbessert oder verstetigt werden kann.

§ 5 Ansprüche auf Honorar
Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich direkt im Anschluss an die Behandlung/Leistung in Bar oder per EC-Karte. Voraussetzung für die Zahlung per EC-Karte ist eine Internetverbindung mit dem Handy. Durch den Leistungsnehmer ist zu gewährleisten, dass im Falle einer Zahlung per EC-Karte ausreichend mobiler Empfang am Leistungsort besteht. Andernfalls muss auf die Barzahlung bestanden werden.
Eine Quittung/Rechnung wird auf Wunsch ausgestellt.
Nicht oder nur teilweise in Anspruch genommene Leistungen berechtigen nicht zur Minderung oder Rückerstattung des Honorars.
Das Honorar für die jeweilige Dienstleistung ist – wie beim Tierarzt – kein Erfolgshonorar.

§ 6 Fahrtkosten
Die Therapeutin hat Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten für jede einzelne Behandlung.

§ 7 Haftung
1.
Die Therapeutin haftet für Schäden ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Therapeutin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
Für Schäden, die auf unvollständige oder falsche Angaben des Tierhalters zurückzuführen sind, haftet die Therapeutin nicht.
Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn selbst oder sein Tier verursacht werden.
Ein Behandlungserfolg wird nicht geschuldet.
2.
Eine Haftung der Therapeutin für Schäden, die durch eine nicht vorsätzliche oder grob fahrlässig herbeigeführte Verspätung oder Nichteinhaltung eines fest vereinbarten Termins entstehen, wird ausgeschlossen. Die Therapeutin versichert jedoch den Auftraggeber, soweit es möglich ist, unverzüglich über solche Verzögerungen oder den Ausfall eines Termins zu informieren.
3.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, das von ihm vorgestellte Tier oder andere ihm zuzurechnende Umstände bei der Therapeutin entstehen, nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 8 Dokumentation und Daten
Behandlungsdokumentationen sind Eigentum der Therapeutin.
Der Tierhalter hat Anspruch auf Einsicht oder Herausgabe der ihn betreffenden Unterlagen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
Die Therapeutin behandelt die ihr zur Verfügung gestellten oder hergestellten Daten
vertraulich. Informationen oder Auskünfte an Dritte werden nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Zustimmung des Tierhalters erteilt. Auf die Zustimmung kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Auftraggebers erfolgt und davon auszugehen ist, dass er der Weitergabe der Daten zustimmen würde. Dies gilt insbesondere für Informationen, die an Hufschmiede, Sattler, Tierärzte, Tierkliniken oder Trainer im Interesse einer möglichst erfolgreichen Behandlung des Pferdes weitergeleitet werden.

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder dieser AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, so wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht betroffen. Die entsprechende Bestimmung ist vielmehr durch eine solche Klausel zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Du hast Fragen oder möchtest einen ersten Termin zum Kennenlernen vereinbaren? Ich freue mich auf deine Anfrage: